Seitenbereiche
Inhalt

City Tax

Tourismusabgaben

Städte und Gemeinden sind in den letzten Jahren aufgrund leerer Kassen „kreativ“ geworden. Die einen nennen es Aufwandsteuer, die anderen Beherbergungsabgaben, Kultursteuer oder schlicht „City Tax“. In den Verfahren 1 BvR 2868/15 und 1 BvR 2886/15 (anhängig gemeldet seit dem 22.12.2015) geht es um die Frage, ob das hamburgische Kultur- und Tourismustaxengesetz verfassungsgemäß ist. In dem Verfahren 1 BvR 2887/15 (ebenfalls anhängig seit dem 22.12.2015) geht es um das bremische Gesetz über die Erhebung einer Tourismusabgabe. Auch dieses Gesetz steht verfassungsmäßig auf dem Prüfstand. Seit dem 28.6.2018 ist außerdem unter dem Az. 1 BvR 354/16 ein Verfahren gegen die Erhebung einer Steuer auf den „Aufwand für die Möglichkeit der entgeltlichen Übernachtung einer Person in einem Beherbergungsbetrieb“ durch die Stadt Freiburg beim Bundesverfassungsgericht anhängig. Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) wies die Beschwerde allerdings bereits ab (BVerwG vom 11.12.2015, 9 BN 7.15).

Einspruch

Betroffene Hoteliers und Gastronomen können gegen die jeweilige Steuer unter Bezug auf die anhängigen Verfahren Einspruch einlegen. Der Einspruch kann u. a. mit einem strukturellen Vollzugsdefizit begründet werden und – soweit beruflich bedingte Übernachtungen von Geschäftsleuten von den Abgaben befreit sind – mit einem Verstoß gegen den Grundsatz der Belastungsgleichheit.

Stand: 25. September 2018

Bild: Jakub Jirsák - Fotolia.com

Erscheinungsdatum:

Erhalten Sie Aktuelle Informationen über unsere Kanzlei und News per E-Mail

So kommen Sie zu uns

Verschieben Sie die Karte mit zwei Fingern

BBSR-Steuerberater Marco Beier, Reiner Socher,
Thomas Ritter, Thomas Lang und Anna Günther –
PartG mbB

Seeshaupt

BBSR-Steuerberater Marco Beier, Reiner Socher,
Thomas Ritter, Thomas Lang und Anna Günther – 
PartG mbB

Penzberger Straße 2
82402 Seeshaupt
Deutschland


Fax +49 8801 / 24 65
info@bbsr-stb.de

Bürozeiten

Mo. - Do.
- Uhr
- Uhr

Fr.
- Uhr

BBSR-Steuerberater Marco Beier, Reiner Socher,
Thomas Ritter, Thomas Lang und Anna Günther –
PartG mbB

Penzberg

BBSR-Steuerberater Marco Beier, Reiner Socher,
Thomas Ritter, Thomas Lang und Anna Günther – 
PartG mbB

Im Thal 1
82377 Penzberg
Deutschland


Fax +49 8856 / 80 38 6-29
info@bbsr-stb.de

Bürozeiten

Mo.
- Uhr
- Uhr

Di.
- Uhr
- Uhr

Mi.
- Uhr

Do.
- Uhr
- Uhr

Fr.
- Uhr

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.