Seitenbereiche
Inhalt

Online-Vermietungsportale auskunftspflichtig

Übernachtungssteuer

Städte und Gemeinden belasten die Tourismusbranche stets mit neuen Steuern. So erhebt die Stadt Köln eine Kulturförderabgabe, die im Ergebnis eine Übernachtungssteuer ist. Zahlreiche Privatanbieter vermieten Zimmer in Köln über diverse Internetplattformen. Die Stadt Köln hat von dem Betreiber einer solchen Internetplattform zwecks Erhebung der Übernachtungssteuer die Herausgabe der Namen aller registrierten Privatvermieter gefordert.

Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster hat jüngst eine gegen die Auskunftspflichten gerichtete Berufungsklage des Internetportal-Betreibers abgelehnt. Damit wurde der Beschluss der Vorinstanz (Verwaltungsgericht – VG-Köln Az. 24 K 7563/16) rechtskräftig (OVG Münster, Urteil vom 26.4.2021, 14 A 2062/17).  Nach dem rechtskräftigen Beschluss des VG dürften auch andere Kommunen Auskunftsersuchen an Online-Dienste stellen.

Stand: 29. September 2021

Bild: fotomek - stock.adobe.com

Erscheinungsdatum:

Erhalten Sie Aktuelle Informationen über unsere Kanzlei und News per E-Mail

So kommen Sie zu uns

Verschieben Sie die Karte mit zwei Fingern

BBSR-Steuerberater Marco Beier, Reiner Socher,
Thomas Ritter, Thomas Lang und Anna Günther –
PartG mbB

Seeshaupt

BBSR-Steuerberater Marco Beier, Reiner Socher,
Thomas Ritter, Thomas Lang und Anna Günther – 
PartG mbB

Penzberger Straße 2
82402 Seeshaupt
Deutschland


Fax +49 8801 / 24 65
info@bbsr-stb.de

Bürozeiten

Mo. - Do.
- Uhr
- Uhr

Fr.
- Uhr

BBSR-Steuerberater Marco Beier, Reiner Socher,
Thomas Ritter, Thomas Lang und Anna Günther –
PartG mbB

Penzberg

BBSR-Steuerberater Marco Beier, Reiner Socher,
Thomas Ritter, Thomas Lang und Anna Günther – 
PartG mbB

Im Thal 1
82377 Penzberg
Deutschland


Fax +49 8856 / 80 38 6-29
info@bbsr-stb.de

Bürozeiten

Mo.
- Uhr
- Uhr

Di.
- Uhr
- Uhr

Mi.
- Uhr

Do.
- Uhr
- Uhr

Fr.
- Uhr

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.