Seitenbereiche
Inhalt

Änderungen steuerlicher Verordnungen

Referentenentwurf

Das Bundesfinanzministerium hat vor Kurzem einen Referentenentwurf für eine „Siebte Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen“ veröffentlicht. Diese Mantelverordnung sieht wesentliche Änderungen in den Durchführungsverordnungen, insbesondere der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung, vor.

Einkommensteuer-Durchführungsverordnung

Die Neufassung des § 8 EStDV sieht eine Anpassung der Grenzen für eigenbetrieblich genutzte Grundstücksteile von geringer Bedeutung vor. Mussten bisher betrieblich genutzte Grundstücksteile nicht als Betriebsvermögen behandelt werden, wenn ihr Wert nicht mehr als ein Fünftel des Grundstückswerts und nicht mehr als € 20.500,00 betrug, soll nach der Neuregelung eine Bilanzierung unterbleiben können, wenn der Wert des eigenbetrieblich genutzten Teils nicht mehr als € 40.000,00 oder der betreffende Gebäudeanteil nicht mehr als 30 Quadratmeter beträgt.

Kaufpreisaufteilung

Nach dem neuen § 9b EStDV soll ein rechtssicheres und einheitliches Aufteilungsschema für die Aufteilung eines Grundstück-Gesamtkaufpreises in einen Grund- und Bodenanteil und Gebäudeanteil eingeführt werden. Nach der Neuregelung wird eine Aufteilung nach dem Verhältnis der Verkehrswerte auf den Grund und Boden einerseits sowie das Gebäude andererseits favorisiert.

Nachweis einer kürzeren tatsächlichen Nutzungsdauer

Als Reaktion auf die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH, Urteil vom 28.7.2021 IX R 25/19) soll mit § 11c EStDV die Vorlage eines Gutachtens nach persönlicher Vorbesichtigung des Gutachters zwingend erforderlich werden. Der BFH hielt bisher ein Sachverständigengutachten für die Geltendmachung einer kürzeren Gebäudenutzungsdauer nicht für zwingend erforderlich. Mit der zwingenden Vorbesichtigung soll die Erstellung von Internet-Gutachten vermieden werden. 

Stand: 24. September 2025

Bild: Zerbor - stock.adobe.com

Erscheinungsdatum:

Erhalten Sie Aktuelle Informationen über unsere Kanzlei und News per E-Mail

So kommen Sie zu uns

Verschieben Sie die Karte mit zwei Fingern

BBSR-Steuerberater Marco Beier, Reiner Socher,
Thomas Ritter, Thomas Lang und Anna Günther –
PartG mbB

Seeshaupt

BBSR-Steuerberater Marco Beier, Reiner Socher,
Thomas Ritter, Thomas Lang und Anna Günther – 
PartG mbB

Penzberger Straße 2
82402 Seeshaupt
Deutschland


Fax +49 8801 / 24 65
info@bbsr-stb.de

Bürozeiten

Mo. - Do.
- Uhr
- Uhr

Fr.
- Uhr

BBSR-Steuerberater Marco Beier, Reiner Socher,
Thomas Ritter, Thomas Lang und Anna Günther –
PartG mbB

Penzberg

BBSR-Steuerberater Marco Beier, Reiner Socher,
Thomas Ritter, Thomas Lang und Anna Günther – 
PartG mbB

Im Thal 1
82377 Penzberg
Deutschland


Fax +49 8856 / 80 38 6-29
info@bbsr-stb.de

Bürozeiten

Mo.
- Uhr
- Uhr

Di.
- Uhr
- Uhr

Mi.
- Uhr

Do.
- Uhr
- Uhr

Fr.
- Uhr

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.