Seitenbereiche
Inhalt

Neue Meldepflichten der Gerichte und Grundbuchämter

Anzeigepflichten der Grundbuchämter

Das Bundesfinanzministerium plant in der oben erwähnten „Siebten Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen“ eine Ausweitung der Anzeigepflichten der Grundbuchämter (neuer § 7 Abs. 1 Nr. 7 ErbStDV). Diese sollen künftig den Erbschaftsteuerfinanzämtern Eigentumsumschreibungen melden, die aufgrund eines von einer ausländischen Stelle erteilten Europäischen Nachlasszeugnisses erfolgen. Solche Vorgänge entzogen sich bisher der Kenntnis der Finanzbehörden, da diese weder durch eine Mitteilung eines anzeigepflichtigen inländischen Gerichts noch durch inländische Notarinnen und Notare gemeldet werden mussten.

Nachlassgerichte

Nachlassgerichte in Bayern sollen künftig an die Erbschaftsteuerfinanzämter Meldungen erteilen, wenn diese eine Erbenermittlung von Amts wegen durchführen (§ 7 Absatz 1 Satz 2 ErbStDV -neu). Hintergrund der neuen Meldepflichten ist die Tatsache, dass in Bayern Nachlassgerichte aufgrund einer landesrechtlichen Regelung die Erbinnen und Erben von Amts wegen ermitteln. In Erbfällen mit gesetzlicher Erbfolge wird keine Verfügung von Todes wegen eröffnet bzw. es wird kein Erbschein erteilt. Dadurch ergaben sich für die Erbschaftsteuerfinanzämter Informationslücken, die mit der vorliegenden Verordnungsänderung geschlossen werden sollen.

Stand: 24. September 2025

Bild: magele-picture - stock.adobe.com

Erscheinungsdatum:

Erhalten Sie Aktuelle Informationen über unsere Kanzlei und News per E-Mail

So kommen Sie zu uns

Verschieben Sie die Karte mit zwei Fingern

BBSR-Steuerberater Marco Beier, Reiner Socher,
Thomas Ritter, Thomas Lang und Anna Günther –
PartG mbB

Seeshaupt

BBSR-Steuerberater Marco Beier, Reiner Socher,
Thomas Ritter, Thomas Lang und Anna Günther – 
PartG mbB

Penzberger Straße 2
82402 Seeshaupt
Deutschland


Fax +49 8801 / 24 65
info@bbsr-stb.de

Bürozeiten

Mo. - Do.
- Uhr
- Uhr

Fr.
- Uhr

BBSR-Steuerberater Marco Beier, Reiner Socher,
Thomas Ritter, Thomas Lang und Anna Günther –
PartG mbB

Penzberg

BBSR-Steuerberater Marco Beier, Reiner Socher,
Thomas Ritter, Thomas Lang und Anna Günther – 
PartG mbB

Im Thal 1
82377 Penzberg
Deutschland


Fax +49 8856 / 80 38 6-29
info@bbsr-stb.de

Bürozeiten

Mo.
- Uhr
- Uhr

Di.
- Uhr
- Uhr

Mi.
- Uhr

Do.
- Uhr
- Uhr

Fr.
- Uhr

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.