Seitenbereiche
Inhalt

Betrieb von Geldspielautomaten

Umsatzsteuerpflicht

Eine Gastronomin betrieb einen Geldspielautomatensalon. Gegenüber dem Betriebsstättenfinanzamt machte sie geltend, dass ihre Glücksspielumsätze umsatzsteuerfrei wären (nach Artikel 135 Abs. 1 Buchst. i der Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie (MwStSystRL). Dieser Auffassung folgte das Finanzamt nicht. Auch der Bundesfinanzhof erhob an der Umsatzsteuerpflicht keine Zweifel (BFH, Beschluss vom 26.9.2022 XI B 9/22).

Begründung

Die Gastronomin bezog sich auf die zum 1.7.2021 eingeführte virtuelle Automatensteuer. Virtuelle Automatenspiele unterliegen seither der Rennwett- und Lotteriesteuer, jedoch nicht mehr der Umsatzsteuer. Nach Auffassung des BFH sieht das Unionsrecht gerade vor, dass auf elektronischem Weg erbrachte Glücksspielumsätze und solche in Spielhallen unterschiedlich besteuert werden dürfen. Der nach Art 135 MwSystRL geforderte Neutralitätsgrundsatz, nach diesem gleichartige und deshalb miteinander im Wettbewerb stehende Dienstleistungen hinsichtlich der Mehrwertsteuer nicht unterschiedlich behandelt werden dürfen, steht dem nicht entgegen.

Stand: 29. März 2023

Bild: weyo - stock.adobe.com

Erscheinungsdatum:

Erhalten Sie Aktuelle Informationen über unsere Kanzlei und News per E-Mail

So kommen Sie zu uns

Verschieben Sie die Karte mit zwei Fingern

BBSR-Steuerberater Marco Beier, Reiner Socher,
Thomas Ritter, Thomas Lang und Anna Günther –
PartG mbB

Seeshaupt

BBSR-Steuerberater Marco Beier, Reiner Socher,
Thomas Ritter, Thomas Lang und Anna Günther – 
PartG mbB

Penzberger Straße 2
82402 Seeshaupt
Deutschland


Fax +49 8801 / 24 65
info@bbsr-stb.de

Bürozeiten

Mo. - Do.
- Uhr
- Uhr

Fr.
- Uhr

BBSR-Steuerberater Marco Beier, Reiner Socher,
Thomas Ritter, Thomas Lang und Anna Günther –
PartG mbB

Penzberg

BBSR-Steuerberater Marco Beier, Reiner Socher,
Thomas Ritter, Thomas Lang und Anna Günther – 
PartG mbB

Im Thal 1
82377 Penzberg
Deutschland


Fax +49 8856 / 80 38 6-29
info@bbsr-stb.de

Bürozeiten

Mo.
- Uhr
- Uhr

Di.
- Uhr
- Uhr

Mi.
- Uhr

Do.
- Uhr
- Uhr

Fr.
- Uhr

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.

Liebe Mandantinnen und Mandanten!

Aufgrund unseres Betriebsausflugs bleibt unsere Kanzlei in Seeshaupt und Penzberg am Donnerstag, den 24.10.2024 ab 12.00 Uhr bis einschließlich Freitag, den 25.10.2024 geschlossen.

Vielen Dank für Ihr Verständnis!

OK