Seitenbereiche
Inhalt

Reiserücktrittsrechte

Grundsatz

Der Bundesgerichtshof/BGH hatte zu Reiserücktrittsrechten im Zusammenhang mit der Coronapandemie (BGH-Urteile vom 30.8.2022) in drei Sachverhalten unterschiedlich entschieden. In dem Verfahren X ZR 66/21 ging es um eine Donaukreuzfahrt. In dem Verfahren X ZR 84/21 war eine Pauschalreise nach Mallorca Streitgegenstand und im Beschluss X ZR 3/22 ging es um eine Ostseekreuzfahrt. Bezüglich der Ostseekreuzfahrt hat der BGH das Verfahren angesichts der ausstehenden Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH, Verfahren C 477/22) ausgesetzt.

Gegenanspruch der Reiseveranstalter

Nach Auffassung des BGH hängt die Begründetheit der Rückerstattung gezahlter Reisekosten bei Reiserücktritt wegen Corona davon ab, ob der jeweils beklagte Reiseveranstalter diesem Anspruch einen solchen auf Entschädigung nach § 651h Abs. 1 Satz 3 Bürgerliches Gesetzbuch/BGB entgegenhalten kann. Die Vorschrift sieht einen Entschädigungsanspruch für den Fall vor, dass der Reisende vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktritt. Ein solcher Gegenanspruch ist allerdings ausgeschlossen, wenn am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen. Erhebliche Beeinträchtigungen hat der BGH betreffend Corona vom jeweiligen Reisezeitraum und Reiseziel abhängig und sehr eng ausgelegt. So sah der BGH eine erhebliche Beeinträchtigung nicht schon deshalb gegeben, weil ein vom Reisenden gebuchtes Hotel geschlossen war.

Stand: 29. März 2023

Bild: olly - stock.adobe.com

Erscheinungsdatum:

Erhalten Sie Aktuelle Informationen über unsere Kanzlei und News per E-Mail

So kommen Sie zu uns

Verschieben Sie die Karte mit zwei Fingern

BBSR-Steuerberater Marco Beier, Reiner Socher,
Thomas Ritter, Thomas Lang und Anna Günther –
PartG mbB

Seeshaupt

BBSR-Steuerberater Marco Beier, Reiner Socher,
Thomas Ritter, Thomas Lang und Anna Günther – 
PartG mbB

Penzberger Straße 2
82402 Seeshaupt
Deutschland


Fax +49 8801 / 24 65
info@bbsr-stb.de

Bürozeiten

Mo. - Do.
- Uhr
- Uhr

Fr.
- Uhr

BBSR-Steuerberater Marco Beier, Reiner Socher,
Thomas Ritter, Thomas Lang und Anna Günther –
PartG mbB

Penzberg

BBSR-Steuerberater Marco Beier, Reiner Socher,
Thomas Ritter, Thomas Lang und Anna Günther – 
PartG mbB

Im Thal 1
82377 Penzberg
Deutschland


Fax +49 8856 / 80 38 6-29
info@bbsr-stb.de

Bürozeiten

Mo.
- Uhr
- Uhr

Di.
- Uhr
- Uhr

Mi.
- Uhr

Do.
- Uhr
- Uhr

Fr.
- Uhr

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.

Liebe Mandantinnen und Mandanten!

Aufgrund unseres Betriebsausflugs bleibt unsere Kanzlei in Seeshaupt und Penzberg am Donnerstag, den 24.10.2024 ab 12.00 Uhr bis einschließlich Freitag, den 25.10.2024 geschlossen.

Vielen Dank für Ihr Verständnis!

OK